Cookies sind quasi so alt wie das World Wide Web selbst. Ein Cookie ist eine Textdatei, die auf dem Gerät eines Internetnutzers gespeichert wird. Darin können beispielsweise Websiteeinstellungen oder Artikel in einem Warenkorb gespeichert werden.
Daneben finden Cookies auch im Bereich der Online-Werbung Verwendung. Mit ihrer Hilfe lassen sich Nutzer tracken, das heißt, ihr Verhalten kann nachverfolgt werden. Dadurch kann man ihnen maßgeschneiderte Werbung anzeigen, die zu ihrem Nutzerverhalten passt. Diese Cookies werden von den Werbeanbietern gesetzt und nicht von der Website selbst, weshalb man sie als Drittanbieter-Cookies bezeichnet. Aufgrund dieser Praxis sind Cookies in den vergangenen Jahren zunehmend in die Kritik geraten.
Rechtliche Vorgaben für Cookies
Seit einem Urteil des EuGH im Oktober 2019 ist in bestimmten Fällen zwingend die Einwilligung des Nutzers erforderlich, wenn auf seinem Gerät Cookies gespeichert werden sollen. Dieser Zwang gilt in der Regel nicht für Cookies, die technisch notwendig sind – für Werbung gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Hier ist eine Einwilligung eigentlich immer erforderlich, sobald Cookies im Spiel sind.
Drittanbieter-Cookies zu Werbezwecken
Auch wenn Cookies im Grunde eine eher harmlose Technologie darstellen, sind sie dennoch in Verruf geraten, gerade im Hinblick auf den Datenschutz. Google als großer Anbieter von Online-Werbung hat nun angekündigt, zukünftig auf Drittanbieter-Cookies verzichten zu wollen. Es sei auch keine Nachfolgetechnologie geplant, mit der Nutzer getrackt werden sollen.
In einem weiteren Schritt sollen in Googles eigenem Webbrowser Chrome zukünftig generell keine Drittanbieter-Cookies mehr akzeptiert werden. Weil es sich um den marktführenden Webbrowser handelt, lässt sich daher bereits jetzt sagen, dass Drittanbieter-Cookies wohl bald der Vergangenheit angehören werden.
Ob diese Vorgehensweise in Ordnung ist, steht auf einem anderen Blatt, da Google, wie gesagt, gleichzeitig selbst Anbieter von Online-Werbung ist und durch die Anpassungen im eigenen Browser möglicherweise Mitbewerber beeinträchtigt werden könnten.
Einwilligung weiterhin erforderlich?
Entfällt durch den Wegfall von Drittanbieter-Cookies auch die Pflicht, den Nutzer einwilligen zu lassen? Vermutlich nicht, weil es sich bei Werbeanzeigen weiterhin um Inhalte handelt, die von fremden Servern geliefert werden. Bindet man sie ein, erhält der Werbeanbieter, wie bisher auch, die IP-Adresse des Nutzers. Das nächste EuGH-Urteil ist da vermutlich nur eine Frage der Zeit. Der Verzicht auf Drittanbieter-Cookies lässt Online-Werbung dennoch ein Stück seriöser werden.
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